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Anmeldungsdatum: 05.11.2003 Beiträge: 1651

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Verfasst am: 10.04.06 - 15:24 Titel: READ IT!Linksammlung & Infos zum Thema VISA & ARBEIT
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Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, brauchen Sie ein festes Arbeitsangebot aus Neuseeland und benoetigen ein "Approval in Principle", das von der Einwanderungsbehoerde Neuseelands an den jeweiligen Arbeitgeber ausgestellt ist. Gleiches gilt bei Praktika (bei denen jedoch kein "Approval in Principle" notwendig ist), bei ehrenamtlicher Arbeit und Taetigkeiten, fuer die als Gegenleistung freie Unterkunft/Verpflegung gewaehrt wird, z.B. beim Arbeiten auf einer Farm.
Meist werden europaeische Diplome, Studienausweise, etc nicht anerkannt. Ist ein entsprechendes Diplom fuer die Stelle vorgeschrieben, muss ein neuseelaendische Examen abgelegt werden.
Infos und Unterlagen erhalten Sie bei:
New Zealand Embassy
The Visa Officer
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Schweiz: Neuseelaendisches Generalkonsulat
2 Chemin des Fins
1218 Grand Saconnex
Geneva (PO Box 334, CH-1211)
Geneva 19
Schweiz
E-mail: nz(at)mbox.unicc.org
Arbeitsgesetze
Arbeitsgesetze garantieren nationale Mindestloehne fuer Erwachsene und junge Leute, die normalerweise nicht unterschritten werden duerfen. Allen Arbeitnehmern sind 11 bezahlte Feiertage pro Jahr garantiert. Weibliche Arbeitnehmer ebenso wie ihre Partner koennen einen unbezahlten Erziehungsurlaub von bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen.
Gesetze gegen Diskriminierung sollen gleiche Beschaeftigungsmoeglichkeiten schaffen und den Beduerfnissen benachteiligter Menschen auf dem Arbeitsmarkt nachkommen. Arbeitgeber duerfen weder Gehaltsunterschiede aufgrund des Geschlechts festlegen, noch Arbeitnehmer aufgrund ihres Geschlechts, Familienstandes, Glaubens, ihrer moralischen Werte, Gesichtsfarbe, Rasse, ethnischen oder nationalen Zugehoerigkeit, aufgrund von Behinderungen, ihres Alters, ihrer politischen Meinung, ihrer Stellung im Beruf oder ihrer sexuellen Ausrichtung bei Einstellungen, Entlassungen, Fortbildungen oder Befoerderungen diskriminieren.
Quelle: neuseelaendische Botschaft
Working Holiday fuer Buerger Deutschlands:
Deutsche Buerger zwischen 18 und 30 Jahren koennen sich fuer ein Working Holiday Visum bewerben. Dabei muss der Hauptgrund "Ferien" sein. Das Visum erlaubt Teilzeitarbeit in Neuseeland und ist 12 Monate gueltig.
Die Neuseelaendische Botschaft vergibt jaehrlich 1000 Working Holiday Visa.
Bewerben koennen Sie sich mit einer ausgefuellten "Application Form" bei:
Peter Brendle, Visa Officer
New Zealand Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Die "Application Form" ist erhaeltlich unter: http://www.immigration.govt.nz/forms/
Tipps und Stellen:
http://monster.co.nz
http://jobuniverse.co.nz
http://myjob.co.nz
http://nzjobs.co.nz
http://jobstuff.co.nz
http://new-zealand-jobs.com
http://employment.co.nz
http://netcheck.co.nz
http://kiwijobs.co.nz
Speziell fuer Einwanderer:
http://newkiwis.co.nz
Informationen der Regierung:
http://winz.govt.nz
Spezialgebiete:
Nurse:
http://www.nursingjobs.com.au/
Gesundheit:
http://www.nzhealthjobs.co.nz/
Bildung:
http://www.edgazette.govt.nz/vacancies/ _________________ *********************************
Forum http://forum.fly-to-australia.com
Bücher, CD's, DVD's und vieles mehr:
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